Kinder auf der ganzen Welt benötigen Schutz, Fürsorge und Unterstützung. Für sie gelten aber auch eigene Rechte. Diese Rechte sind in der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen festgehalten.
195 Staaten sind die Verpflichtung für die Zukunft ihrer Kinder eingegangen. In 54 Artikeln sind bürgerliche, politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte der Kinder benannt.

Die einzelnen Kinderrechte beruhen auf vier Grundprinzipien, die gleichrangig und gleichzeitig beachtet werden sollen:
Recht auf Gleichbehandlung
Kindeswohl hat Vorrang
Recht auf Leben und persönliche Entwicklung
Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes

Was bedeutet es, wenn Meinung und Wille des Kindes geachtet werden sollen?
Kinder sollen als Person ernst genommen und respektiert werden.
Bei Entscheidungen, die Kinder betreffen, müssen Kinder alters- und reifegemäß einbezogen werden.
Kinder dürfen erwarten, dass man sie anhört und ihre Meinung ernst nimmt.
Hier zeigt sich, auf welches Menschenbild die Konvention abzielt: Kinder sind mehr als eine Investition in die Zukunft. Auch ihre Rechte gelten.
Das bedeutet nicht, dass Kinderrechte gegen die Rechte der Eltern ausgespielt werden. Ganz im Gegenteil – die Konvention stärkt Eltern und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in der Verantwortung gegenüber den Kindern und damit in ihren eigenen Rechten und der Rolle als Verantwortliche.

Kinder organisieren ihre eigene Kinder- und Jugendkonferenz.

Wie wird dieses Prinzip umgesetzt?
Kinder werden häufiger in Entscheidungen einbezogen. So berichten Kinder im Weltsicherheitsrat über ihre Situation, es gibt Kinderparlamente oder andere Formen der Beteiligung.
In Deutschland wurde ein Aktionsplan „Für ein kindergerechtes Deutschland“ geschaffen. Bei dem Maßnahmenbündel stehen sechs Ziele im Mittelpunkt, wovon eines die Beteiligung von Kindern ist. Dafür ist es wichtig, Kinder über ihre Rechte aufzuklären und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Dazu fanden Aktionstage statt, bei denen Kinder ihre Rechte kennenlernten und darüber mit Bürgermeistern oder Ministern diskutierten.
In vielen Kommunen entstanden Jugendgemeinderäte, die zu Vorhaben wie etwa der Stadtplanung gehört werden.

Wie geht die Kinder- und Jugendhilfe mit der Partizipation um?
In vielen Einrichtungen – so auch im Waldenburger Kinderdorf – wurden Beteiligungskonzepte entwickelt und umgesetzt.
Hier findet jährlich eine Kinder- und Jugendkonferenz statt, in der Vorschläge für Verbesserungen sowie gruppenübergreifende Aktionen vorgebracht werden. Ein Gremium bestehend aus Kindern der Kinderdorffamilie und Mitarbeitern, trifft sich mehrmals im Jahr zur Planung und Durchführung der jährlichen Kinder- und Jugendkonferenz.
Heute leiten die Kinder und Jugendlichen die Konferenz nahezu selbständig. Einige Schritte waren notwendig, bis es reibungslos lief. Doch der Einsatz hat sich gelohnt, wenn man sieht, mit welchem Selbstbewusstsein die Kinder sich jetzt präsentieren und ihre Aufgaben meistern. Einfacher ist es jedoch für das Betreuerteam nicht geworden, denn die Kinder fordern nun ihr Recht auf Mitbestimmung ein.
Die Weiterentwicklung der Beteiligung unserer Kinder ist noch nicht abgeschlossen, viele weitere Ideen und Wünsche warten auf ihre Umsetzung. So sehen wir mit den Kindern und Jugendlichen gespannt und erwartungsvoll in die Zukunft.

Helmut Lehr, Sozialpädagoge, Kinderdorf Waldenburg