Die Stiftung Albert-Schweitzer Familienwerke und Kinderdörfer

Die Stiftung Albert-Schweitzer Kinderdörfer und Familienwerke wurde 2005 errichtet und dient seitdem der langfristigen Förderung der Arbeit und der finanziellen Sicherung der im Bundesverband der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke zusammengeschlossenen sozialen Einrichtungen. Ihre jährlichen Erträge fließen in ausgewählte Projekte und fördern Kinder und Jugendliche gezielt auf ihrem Weg in eine selbstständige Zukunft.

Weitere Informationen zur Stiftung finden Sie in der Informationsbroschüre, die Sie hier downloaden können:

Eine Zustiftung fördert langfristig

Die einfachste Form einer langfristigen Förderung der Arbeit der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke ist eine Zustiftung in das Stiftungsvermögen der Stiftung Albert-Schweitzer Kinderdörfer und Familienwerke. Die Zustiftung erhöht das langfristig angelegte Stiftungskapital und somit die daraus gewonnenen, jährlichen Erträge, die in die Projektförderung fließen können.

Für eine Zustiftung müssen Sie nur eine etwaige Überweisung an die Stiftung mit dem Verwendungszweck „Zustiftung“ und Ihrer Adresse kennzeichnen. Im Nachgang bekommen Sie eine entsprechende Zustiftungsbescheinigung von uns zugeschickt.

Kontodaten für eine Zustiftung

Stiftung Albert-Schweitzer Kinderdörfer und Familienwerke
Verwendungszweck Zustiftung
Name der Bank Bank für Sozialwirtschaft
Kontonummer 8898306
Bankleitzahl 70020500
IBAN DE17700205000008898306
BIC BFSWDE33MUE

Gut zu wissen

Zustiftungen gelten nach dem Einkommensteuergesetz als Sonderausgaben, die bei der Steuererklärung vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen werden und so Ihre Steuerlast verringert. Dieser Abzug ist zusätzlich zum Abzug von getätigten Spenden (bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte) möglich. Dies gilt bis zu einer Höhe von insgesamt einer Million Euro innerhalb von zehn Jahren vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte.