Eine Stiftung gründen

Viele Menschen möchten sich gerne langfristig für ihre persönliche Herzensangelegenheit engagieren und den Rahmen schaffen, dass dieses Engagement noch lange weiter besteht. Eine eigene Stiftung kann dazu eine gute Möglichkeit sein, die Sie selbst ganz nach Ihren Wünschen gestalten können. Eine Stiftungsgründung sind oft jedoch auch mit vielen Fragen und Entscheidungen verbunden. Gerne stehen wir Ihnen dabei zur Seite und geben Ihnen nachfolgend eine erste Orientierungshilfe. Sprechen Sie uns gerne an.

Eine Treuhandstiftung unter dem Dach der Stiftung Albert-Schweitzer Kinderdörfer und Familienwerke

Eine sehr einfache Möglichkeit der Stiftungsgründung zur Förderung von Kindern und Jugendlichen ist eine Treuhandstiftung unter dem Dach unserer Stiftung Albert Schweitzer Kinderdörfer und Familienwerke. Wir kümmern uns dabei um alle wichtigen Angelegenheiten zur Gründung, z.B. um die steuerliche Anerkennung beim Finanzamt. Dabei übernehmen wir selbstverständlich alle Kosten, die bei der Stiftungsgründung anfallen. Auch die anschließende Verwaltung erfolgt dann in unserer Trägerschaft. Diese können wir zu vergleichsweisen niedrigen Preisen anbieten, da die Stiftung Albert-Schweitzer Kinderdörfer und Familienwerke zusammen mit allen anderen Treuhandstiftungen bei der gemeinnützigen Haus des Stiftens GmbH betreut werden. Das Haus des Stiftens ist auf Stiftungsverwaltung spezialisiert und unterstützt mit fachlicher Expertise.

Wissen zur Stiftungsgründung

Stiftungsformen

Stiftungen gibt es in unterschiedlichen Rechtsformen und auch innerhalb einer Rechtsform gibt es für Privatpersonen, Familien oder Unternehmen individuelle Gestaltungsmöglichkeiten. Im Nachfolgenden können Sie sich über die bekanntesten Stiftungsformen ausführlicher informieren.

Die Treuhandstiftung ist keine juristische Person und rechtlich nicht selbständig. Wie ihr Name sagt, benötigt sie eine treuhändische Verwaltung. Das Verhältnis zwischen Stifter*in und Treuhänder*in ist vertraglich geregelt. Die Treuhänderschaft muss das Stiftungskapital getrennt von seinem eigenen Vermögen verwalten (abgesondertes Sondervermögen), aber entsprechend dem Satzungszweck verwenden. Die Verwaltung der Treuhandstiftung ist weniger aufwendig als die einer rechtsfähigen Stiftung, sie bietet für Stifter jedoch Gestaltungsspielraum in der Förderung.

Auch unter dem Dach der 2005 gegründeten Stiftung Albert Schweitzer Kinderdörfer und Familienwerke können eigene Treuhandstiftungen errichtet werden.

Die Besonderheit einer Verbrauchsstiftung besteht darin, dass neben den Erträgen des Stiftungsvermögens zusätzlich auch das Stiftungsvermögen selbst für die Erfüllung der Stiftungszwecke genutzt wird. Das Stiftungskapital wird über eine vorab festgelegte Zeit somit „verbraucht“, demnach in Tranchen abgetragen und für die Projektförderung genutzt. Eine solche Stiftung muss für mindestens zehn Jahre errichtet und ihre Zweckverwirklichung über den gesamten Zeitraum ihres Bestehens gesichert werden.

Für die anhaltende Situation an den Finanzmärkten mit dauerhaft niedrigem Zinsniveau bietet die Verbrauchsstiftung eine gute Möglichkeit, mit den jährlich entnommenen Tranchen des Stiftungsvermögens die Erträge zu erhöhen und mehr Gestaltungsspielraum in der Projektförderung zu haben. Damit hat sie gute Argumente für Stifter*innen, die zeitlich begrenzte Fördervorhaben realisieren oder eine langfristige Verwaltung der Stiftung vermeiden möchten.

Zu beachten ist: Für Vermögen, das nicht auf Dauer im Grundstock verbleibt, können Stifter*innen auch nur die allgemeinen spendenrechtlichen Abzugsbeträge geltend machen, gemäß § 10b Absatz 1 EStG.

Die rechtsfähige Stiftung ist eine eigene juristische Person. Sie ist beispielsweise dann sinnvoll, wenn Stifter*innen Beteiligungen an Kapitalgesellschaften oder umfangreiches Immobilienvermögen einbringen möchten, denn sie ist berechtigt, Verträge abzuschließen. Eine rechtsfähige Stiftung ermöglicht auch operatives Handeln. Sie kann neben der Förderung anderer gemeinnütziger Organisationen eigene Projekte initiieren und durchführen, vorausgesetzt sie verfügt über entsprechend hohe Erträge.

Diese Stiftungsform gewährt also einen großen Handlungsspielraum, dementsprechend aufwändig, zeit- und kostenintensiv sind aber ihre Gründung und Verwaltung. Sie unterliegt der Aufsicht der Stiftungsbehörde des jeweiligen Bundeslandes, in dem die Stiftung ihren Sitz hat, und der steuerlichen Prüfung durch das Finanzamt. Diese Stiftungsform kann zudem ohne die Einwilligung der Stifter*innen nicht aufgelöst werden. Dementsprechend müssen langfristige Strukturen und ausreichende Erträge gewährleistet sein, die die Verwaltung der Stiftung sichern.

Möglichkeiten & Vorteile

Die Möglichkeiten zur Gestaltung Ihres Engagements in Form einer Stiftung sind vielfältig. Zur ersten Orientierung haben wir Ihnen nachfolgend einige aufgeführt:

Bei der Gründung Ihrer Stiftung haben Sie die Möglichkeit, das Profil Ihrer Stiftung klar zu bestimmen: In der Stiftungssatzung legen Sie dabei u.a. den Stiftungsnamen und die Höhe des Grundstockvermögens fest. Mit dem Zweck der Stiftung können Sie selbst einen Förderinhalt oder eine Förderregion festlegen, und so das, was Ihnen am Herzen liegt, dauerhaft mit Ihrer Stiftung unterstützen. Als Stifter*in können Sie selbst den Vorstand der Stiftung stellen, aber auch andere mit dieser Aufgabe betrauen. Die Albert Schweitzer Kinderdörfer und Familienwerke-Stiftung steht Ihnen dazu gerne zur Verfügung.

Jede Stiftung braucht ein sogenanntes Grundstockvermögen, welches erhalten bleiben muss (eine Ausnahme bildet die Verbrauchsstiftung, deren Vermögen schrittweise abgetragen – „verbraucht“ – wird). Eine Treuhandstiftung kann im Vergleich zu anderen Stiftungsformen mit einem relativ geringen Grundstockvermögen gegründet werden. Das Grundstockvermögen einer Stiftung kann zudem nach Gründung im weiteren Verlauf mit weiteren Zustiftungen aufgestockt werden, z.B. durch eine entsprechende Nachlassregelung.
Bedenken Sie aber: Da in der Regel nur die Erträge aus dem Grundstockvermögen für gemeinnützige Zwecke verwendet werden, stehen bei einem geringen Vermögen auch nur wenig Erträge zur Verfügung. Diese sind ins Verhältnis zu den Verwaltungskosten zu setzen. Daher benötigen Stiftungen, die mit einem niedrigen Vermögen gegründet werden, oftmals Spenden der Stifter*innen oder von Dritten, um ihren Stiftungszweck auch langfristig verwirklichen zu können.

Sie können mit Ihrer gemeinnützigen Stiftung auch selbst um Spenden werben und Familie, Freund*innen, Kolleg*innen in Ihr Engagement einbinden. Ihre Stiftung darf dafür Zuwendungsbestätigungen (= Spendenquittungen) ausstellen.

Der Staat räumt sowohl rechtsfähigen als auch Treuhandstiftungen die gleichen steuerlichen Vorteile ein. Sie können als Stifter*in demnach den erweiterten Spendenabzug nutzen und bis zu einer Million Euro steuerlich wirksam in das Vermögen Ihrer Stiftung einbringen. Deshalb gibt es Stifter*innen, die bei Gründung oder zu einem späteren Zeitpunkt auch ein größeres Vermögen an ihre Stiftung übertragen.