Unsere Mitgliederversammlung hat im Oktober 2022 eine Neufassung der Satzung des Bundesverbandes beschlossen. Sie wurde inzwischen inhaltlich vom Finanzamt geprüft und ins Vereinsregister eingetragen und ist nun auch online bei uns verfügbar.

Neben einer Reihe sprachlicher und inhaltlicher Anpassungen an die Gegebenheiten unserer Zeit – wie etwa modernisierten Beschlussfindungsprozessen – kam es insbesondere zu Änderungen im Hinblick auf die Funktion und Zusammensetzung des Verbandsrates (§8 der Satzung) und die Regelung zur Beendigung der Mitgliedschaft.

Der satzungsgemäße Zweck bleibt unverändert: die Förderung der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderungen und die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie als Dachverband und als Förderkörperschaft.

Die neue Satzung kann hier heruntergeladen werden.

Melissa ist 18 geworden