Ihr Nachlass tut Gutes
Viele Menschen beschäftigt die Frage, wie sie ihr Engagement auch über ihr Leben hinaus weiterleben – bleibende Spuren – hinterlassen können. Auch Angehörige wünschen sich oft, das Engagement eines lieben Menschen in Ehren zu halten und in Gedenken Gutes zu tun. Die Möglichkeiten dazu sind so vielfältig, wie jeder einzelne Mensch. Gerne stehen wir Ihnen vertrauensvoll beratend zur Seite.
Einen guten ersten Überblick bietet Ihnen unser kostenloser Erbschaftsratgeber. Diesen können Sie hier unverbindlich bestellen oder direkt herunterladen:
Kranzspende
Tief ist der Schmerz über den Verlust eines geliebten Lebenspartners, eines nahen Angehörigen oder eines echten Freundes. Was bleibt sind viele gute Erinnerungen an einen lieben Menschen. Es ist gut, wenn viele Menschen diesen schweren Moment der Trauer teilen. Dies kann auch ein Moment sein, im Sinne des Verstorbenen etwas Gutes zu bewirken und Hoffnung zu schenken.
Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen der Mitmenschen.
Albert Schweitzer
Viele Menschen verfügen bereits zu Lebzeiten, anstelle von Blumen und Kränzen eine gemeinnützige Organisation ihres Vertrauens zu bedenken. Auch Angehörige entscheiden sich oft, sich statt Blumenkränzen Spenden zu wünschen. Eine Kranzspende schenkt Kindern in Not eine echte Zukunft.
Wenn Sie sich selbst Kranzspenden für unsere Organisation wünschen, beraten wir Sie gerne.
Wenn Sie als Angehörige um Kranzspenden bitten möchten, helfen wir Ihnen gerne weiter. Nachfolgend finden Sie bereits weitere Informationen:
Gemeinnützig vererben
Viele Menschen beschäftigt die sehr persönliche Frage, was über ihr Leben hinaus mit ihrem Nachlass geschehen wird. Die gesetzliche Erbfolge bildet dabei die eigenen Wünsche oftmals nur unzureichend nach. Mit einem Testament können Sie Ihren Nachlass selbst gestalten und neben Familie, Freund*innen und Weggefährt*innen beispielweise auch eine gute Sache unterstützen, die Ihnen im Leben viel bedeutet hat. Dies ist für uns eine sehr vertrauensvolle Art des Engagements, der wir mit entsprechender Dankbarkeit und Verantwortungsgefühl begegnen. Wir informieren Sie gerne zu Ihren Möglichkeiten der Nachlassgestaltung und geben Ihnen hier einen grundlegenden Überblick.
Formen des Testaments
Vordrucke oder Formulare zur Errichtung eines Testamentes gibt es leider nicht. Denn dies ist eine sehr persönliche und somit individuelle Angelegenheit und gesetzlich klar geregelt. Generell gilt: Testamente sind grundsätzlich gültig, wenn sie entweder komplett handschriftlich verfasst oder vor einem Notar errichtet werden. Die verschiedenen Formen stellen wir Ihnen nachfolgend vor:
Gestaltungsmöglichkeiten
In Ihrem Testament können Sie viel bestimmen: Beispielsweise Vermächtnisse anordnen oder Erben einsetzen. Es gibt aber auch Grenzen bei der Gestaltung – den gesetzlichen Pflichtteil.
Steuerliche Aspekte
Egal ob in Form einer Schenkung zu Lebzeiten oder einer testamentarischen Spende: Wenn Sie einer gemeinnützigen Körperschaft, beispielsweise einer Stiftung oder einem Verein, etwas zuwenden, fällt dafür keinerlei Erbschafts- oder Schenkungssteuer an.
Spenden Ihre Erb*innen oder Vermächtnisnehmer*innen innerhalb von zwei Jahren nach dem eingetreten Erbanfall Teile des geerbten oder vermachten Vermögens einer gemeinnützigen Organisation zu, erhalten sie bereits gezahlte Erbschaftsteuer entsprechend anteilig oder ganz zurück. Dasselbe gilt, wenn sie mit dem Betrag eine neue Stiftung gründen. Alternativ können Erb*innen oder Vermächtnisnehmer*innen den gespendeten bzw. gestifteten Betrag auch bei seiner Einkommensteuer in Abzug bringen.
Versprechen erfüllen
Für uns ist ein Engagement in Form einer testamentarischen Zuwendung ein besonderes Vertrauen, das uns geschenkt wird. Wir behandeln dieses stets mit entsprechendem Respekt und Dankbarkeit. Sie sind Angehöriger oder beauftragter Testamentsvollstrecker und möchten nun den Letzten Willen eines geliebten Menschen umsetzen? Ihnen liegt ein Testament vor, in dem die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke bedacht wurden? Wenden Sie sich gerne an uns, um das weitere Vorgehen zu besprechen und die Wünsche entsprechend zu erfüllen.
Was passiert bei einer Nachlassabwicklung?
Im Falle einer entsprechenden testamentarischen Verfügung übernehmen wir gerne die fachgerechte Umsetzung Ihres Letzten Willens. Dies beinhaltet u.a. die Erfüllung von Vermächtnissen, der Auflösung Ihres Haushaltes (Kündigung von Verträgen, Abonnements, etc.), der Veräußerung von Wertgegenständen, Immobilien und Einrichtung zu marktüblichen Preisen. Vorab prüfen wir dazu stets eigene Nutzungsmöglichkeiten. Dies erfolgt stets mit dem nötigen Respekt und würdevollen Umgang mit den uns anvertrauten Werten. Falls wir selbst lokal nicht vor Ort sein können, arbeiten wir dazu mit einem Partner unseres Vertrauens, der Nachlassagentur von Anette Thewes.
Angaben zum Verein für Korrespondenz zur Nachlassabwicklung
Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e. V.
Bundesverband
Kaiserdamm 85
14057 Berlin
Deutschland
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg, Berlin
Registernummer: 20758 NZ
Häufige Fragen zur Testamentsspende
In dankbarem Andenken

„Etwas an die nächste Generation weiterzugeben, ist für uns selbstverständlich. Bereits meine Mutter wollte hier ein Waisenhaus gründen. Mit Albert Schweitzer wurde der Wunsch umgesetzt. Das Erbe, den gesamten Grundbesitz, habe ich in eine Stiftung eingebracht. Nun steht hier ein Wohnhaus für eine Albert-Schweitzer-Familie, Kinder spielen auf der ehemaligen Obstwiese – herrlich!“
Frau Dr. Kerb brachte ihren gesamten Grundbesitz in eine Stiftung unter unserem Dach ein und legte den Grundstein für ein neues Kinderdorfhaus in Neubeuern. Wir danken ihr dafür von Herzen und gedenken sie in Ehren.