Selbstverpflichtung zur Transparenz
Sie sollen wissen, wie wir Spenden einsetzen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichten uns dazu, die nachstehend aufgeführten Informationen öffentlich zur Verfügung zu stellen – online auf unserer Webseite und auf Anfrage auch gern per Mail oder postalisch.
Name: Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband
Sitz: Berlin
Anschrift: Kaiserdamm 85, 14057 Berlin
Gründungsjahr: 1995
Wir fungieren als Dachverband und Förderkörperschaft für die uns angeschlossenen Vereine, die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke betreiben. Im Mittelpunkt ihrer vielfältigen sozialen Aufgaben stehen die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kinderdorffamilien und die Schaffung von Netzwerken für Familien.
Geleitet von der humanitären Geisteshaltung Albert Schweitzers, zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen zu arbeiten, werben wir Mittel für die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke unserer Mitgliedsorganisationen ein.
Wir vertreten gemeinschaftliche Interessen unserer Mitglieder und tragen sie in die Öffentlichkeit.
Dokumente zum Einsehen und Herunterladen:
Wir sind wegen Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Zivilgeschädigte und behinderte Menschen sowie des Schutzes von Ehe und Familie mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/660/54157 vom 04.02.2021 für den Veranlagungszeitraum 2017 bis 2019 als gemeinnützige Organisation anerkannt.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen nur für die o. g. Zwecke, ggf. auch im Ausland, verwendet werden.
Höchstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung.
Im Geschäftsbericht des Bundesverbandes 2020/2021 (ab Seite 50) erhalten Sie Angaben zum:
- Vorstand
- Verbandsrat
Die Geschäftsführung übt Dr. Albrecht Matthaei seit April 2022 aus.
Informationen zur Umsetzung unseres Auftrages, zu Höhepunkten, zur Kommunikation und Vernetzung erhalten Sie im Geschäftsbericht 2021/2022.
Im Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband arbeiten derzeit neun Personen mit insgesamt 5,3 Vollzeitstellen:
- eine hauptamtliche, vollbeschäftigte Person als Geschäftsführerin
- eine Beschäftigte im Umfang von 35 h/Woche in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- eine Beschäftigte im Umfang von 25h/Woche in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
- eine Beschäftigte im Umfang von 26 h/Woche als Fundraiserin
- eine Beschäftigte im Umfang von 40 h/Woche als Engagementberaterin
- eine Beschäftigte im Umfang von 20 h/Woche als Engagementberaterin
- ein Beschäftigter im Umfang von 26 h/Woche im Bereich Verwaltung und Datenschutz
- eine Beschäftigte im Umfang von 40 h/Woche in der Spender*innenbetreuung und als Teamassistenz
- eine geringfügig Beschäftigte im Bereich Spender*innenbetreuung
Auskünfte zur Mittelherkunft erhalten Sie im Geschäftsbericht 2021/2022 (Seite 57), in der Bilanz 2021 und in der Gewinn- und Verlustrechnung 2021.
Auskünfte zur Mittelverwendung erhalten Sie im Geschäftsbericht 2021/2022, in der Bilanz 2021 und in der Gewinn- und Verlustrechnung 2021.
Im Jahr 2004 hat der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband die „Albert Schweitzer Familienwerke und Kinderdörfer – Stiftung“ gegründet, um eine weitere Basis für die langfristige Finanzierung unserer Arbeit zu schaffen. Unter dem Dach der Stiftung existieren vier treuhänderische Stiftungen, die „Inge-Kinderstiftung“, die „Klingler-Stiftung Kinder in Geborgenheit“, die „Annemarie und Jochen von Bahrfeldt-Stiftung“ und die „Ilse Hahn-Stiftung“.
Darüber hinaus hat das Ehepaar Kocher, Gründer und erster Vorstand der „Kocher Stiftung für Naturschutz sowie Kinder- und Jugendhilfe“, seine Stiftung 2009 in die Hände des Bundesverband gelegt.
Der Vorstand des Bundesverbandes bestellt die Vorstände beider rechtsfähiger Stiftungen und der treuhändischen „Annemarie und Jochen von Bahrfeldt-Stiftung“.
Dem Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband gehören folgende Mitglieder an:
- Albert-Schweitzer-Familienwerk Bayern e.V.
- Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.
- Albert-Schweitzer-Familienwerk Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. in Niedersachsen
- Albert-Schweitzer-Familienwerk Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
- Albert-Schweitzer-Familienwerk Sachsen-Anhalt e.V.
- Albert-Schweitzer-Kinderdorf und Familienwerke Thüringen e.V.
- Albert-Schweitzer-Kinderdorf e.V. in Waldenburg
- Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V.
- Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V.
Nähere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht 2021/2022.
Auch in 2021 erhielt der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband keine Zahlungen von juristischen Personen, die über zehn Prozent des Gesamtjahresbudgets hinausgingen.