Selbstverpflichtung zur Transparenz
Sie sollen wissen, wie wir Spenden einsetzen. Aus diesem Grund unterstützen wir die Initiative Transparente Zivilgesellschaft und verpflichten uns dazu, die nachstehend aufgeführten Informationen öffentlich zur Verfügung zu stellen – online auf unserer Webseite und auf Anfrage auch gern per Mail oder postalisch.
Name: Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband
Vorheriger Name (bis 2016): Albert-Schweitzer-Verband der Familienwerke und Kinderdörfer e.V.
Sitz: Berlin
Anschrift: Kaiserdamm 85, 14057 Berlin
Gründungsjahr: 1995
Vereinsregister: Amtsgericht Charlottenburg VR 20758 B
Wir fungieren als Dachverband und Förderkörperschaft für die uns angeschlossenen Vereine, die Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke betreiben. Im Mittelpunkt ihrer vielfältigen sozialen Aufgaben stehen die Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Kinderdorffamilien und die Schaffung von Netzwerken für Familien.
Geleitet von der humanitären Geisteshaltung Albert Schweitzers, zum Wohle hilfsbedürftiger Menschen zu arbeiten, werben wir Mittel für die Verwirklichung der gemeinnützigen Zwecke unserer Mitgliedsorganisationen ein.
Wir vertreten gemeinschaftliche Interessen unserer Mitglieder und tragen sie in die Öffentlichkeit.
Dokumente zum Einsehen und Herunterladen:
Wir sind wegen Förderung der Jugend- und der Altenhilfe, des Wohlfahrtswesens, der Hilfe für Zivilgeschädigte und behinderte Menschen sowie des Schutzes von Ehe und Familie mit Bescheid des Finanzamtes für Körperschaften I Berlin, Steuernummer 27/660/54157 vom 15.08.2024 als mildtätig und gemeinnützig anerkannt.
Es wird bestätigt, dass die Zuwendungen nur für die o. g. Zwecke, ggf. auch im Ausland, verwendet werden.
Höchstes Organ des Verbandes ist die Mitgliederversammlung.
Im Geschäftsbericht des Bundesverbandes 2023/2024 (ab Seite 50) erhalten Sie Angaben zum:
- Vorstand (die aktuelle Zusammensetzung seit der Mitgliederversammlung im Oktober 2024 finden Sie hier)
- Verbandsrat
Die Geschäftsführung übt Dr. Albrecht Matthaei seit April 2022 aus.
Informationen zur Umsetzung unseres Auftrages, zu Höhepunkten, zur Kommunikation und Vernetzung erhalten Sie im Geschäftsbericht 2023/2024.
Eine Übersicht der Personalstruktur gibt der Geschäftsbericht 2023/2024 (Seite 51).
Alle Ansprechpartner*innen finden Sie zudem hier.
Die Organisation behält sich vor, die Herkunft der Spenden unabhängig von der Höhe zu überprüfen und festzustellen, ob der Spendenzweck mit den Grundsätzen und Prinzipien der Organisation übereinstimmt. Auskünfte zur Mittelherkunft erhalten Sie im Geschäftsbericht 2023/2024 (Seite 57), in der Bilanz 2023 und in der Gewinn- und Verlustrechnung 2023.
Auskünfte zur Mittelverwendung erhalten Sie im Geschäftsbericht 2023/2024, in der Bilanz 2023 und in der Gewinn- und Verlustrechnung 2023.
Im Jahr 2004 hat der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband die „Albert Schweitzer Familienwerke und Kinderdörfer – Stiftung“ gegründet, um eine weitere Basis für die langfristige Finanzierung unserer Arbeit zu schaffen. Unter dem Dach der Stiftung existieren vier treuhänderische Stiftungen, die „Inge-Kinderstiftung“, die „Klingler-Stiftung Kinder in Geborgenheit“, die “Annemarie und Jochen von Bahrfeldt-Stiftung” und die “Ilse Hahn-Stiftung”.
Darüber hinaus hat das Ehepaar Kocher, Gründer und erster Vorstand der „Kocher Stiftung für Naturschutz sowie Kinder- und Jugendhilfe“, seine Stiftung 2009 in die Hände des Bundesverband gelegt.
Der Vorstand des Bundesverbandes bestellt die Vorstände beider rechtsfähiger Stiftungen und der treuhändischen “Annemarie und Jochen von Bahrfeldt-Stiftung”.
Dem Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband gehören folgende Mitglieder an:
- Albert-Schweitzer-Familienwerk Bayern e.V.
- Albert-Schweitzer-Familienwerk Brandenburg e.V.
- Albert-Schweitzer-Familienwerk Mecklenburg-Vorpommern e.V.
- Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. in Niedersachsen
- Albert-Schweitzer-Familienwerk Rheinland-Pfalz/Saarland e.V.
- Albert-Schweitzer-Familienwerk Sachsen-Anhalt e.V.
- Albert-Schweitzer-Kinderdorf und Familienwerke Thüringen e.V.
- Albert-Schweitzer-Kinderdorf e.V. in Waldenburg
- Albert-Schweitzer-Kinderdorf Berlin e.V.
- Albert-Schweitzer-Kinderdorf in Sachsen e.V.
Nähere Informationen finden Sie im Geschäftsbericht 2023/2024.
Auch in 2023 erhielt der Albert-Schweitzer-Kinderdörfer und Familienwerke e.V. Bundesverband keine Zahlungen von juristischen Personen, die über zehn Prozent der Gesamtjahreseinnahmen hinausgingen.