Ihr Nachlass tut Gutes

Viele Menschen beschäftigt die Frage, wie sie ihr Engagement auch über ihr Leben hinaus weiterleben – bleibende Spuren – hinterlassen können. Auch Angehörige wünschen sich oft, das Engagement eines lieben Menschen in Ehren zu halten und in Gedenken Gutes zu tun. Die Möglichkeiten dazu sind so vielfältig, wie jeder einzelne Mensch. Gerne stehen wir Ihnen vertrauensvoll beratend zur Seite.

Einen guten ersten Überblick bietet Ihnen unser kostenloser Erbschaftsratgeber. Diesen können Sie hier unverbindlich bestellen:

In Gedenken spenden

Mit Spenden statt Blumen Kindern Zukunft schenken.

Gemeinnützig vererben

Wichtiges Wissen rund um die Nachlassgestaltung

Versprechen erfüllen

Den Letzten Willen eines lieben Menschen fachkundig umsetzen.

Häufige Fragen zur Testamentsspende

Diese Broschüre kann nur einen knappen Eindruck über die erbrechtlichen Möglichkeiten und Bestimmungen vermitteln. Konkrete rechtliche und steuerliche Fragen klären Sie am besten mit einem Rechtsanwalt oder Steuerberater. Wir empfehlen Ihnen bei Bedarf gerne einen Rechtsanwalt oder Notar unseres Vertrauens.
Ein Testament ist ein sehr persönliches und wertvolles Dokument, das geschützt aufbewahrt werden sollte. Dazu empfehlen wir stets die amtliche Aufbewahrung und Eintragung im Testamentsregister. Wir verfügen leider nicht über diese Möglichkeiten. Gerne können Sie uns jedoch im Falle einer Testamentsspende an uns eine Kopie Ihres Testaments anvertrauen, sodass wir über Ihre Wünsche bereits informiert sind und diese mit Ihnen besprechen können.
Wenn wir früh genug vom Tode eines Nachlassgebers erfahren, übernehmen wir gerne die Umsetzung einer ehrwürdigen Bestattung. Wir können jedoch leider keine stetige Erreichbarkeit gewährleisten. Zudem sind wichtige Vorgespräche nötig, um alles im Sinne des Gebers zu gestalten. Da wir meistens jedoch erst mit Eröffnung des Testaments benachrichtigt werden und auch oftmals nicht lokal vor Ort sind, empfehlen wir stets, Ihre Vorstellungen bereits mit einem Bestattungsinstitut Ihres Vertrauens im Vorfeld zu regeln.
Bei Eintragung im Testament als Alleinerbe sind wir rechtlich dazu befähigt, die gesamte Abwicklung Ihres Nachlasses zu übernehmen. Dies kann auch in der Funktion als Testamentsvollstrecker geschehen. Dazu gehört selbstverständlich auch die Haushaltsauflösung (alles rund um Wohnung, Inventar, Abonnements, Versicherungen, etc.). Dies erfolgt dezent und mit entsprechendem Respekt gegenüber Ihren Wünschen. Wir prüfen dabei stets eine eigene Nutzung der Vermögensgegenstände und Immobilien. Im Falle keiner eigenen möglichen Nutzung werden diese zum besten marktüblichen Preis veräußert.
Bei einer testamentarischen Verfügung übernehmen wir natürlich auch die Grabpflege in Ihrem Gedenken und entsprechend der uns kommunizierten Wünsche. Entsprechende finanzielle Ressourcen müssen jedoch mit der testamentarischen Auflage verfügbar sein, da wir keine anderen Spendengelder dazu verwenden dürfen.

In dankbarem Andenken

„Etwas an die nächste Generation weiterzugeben, ist für uns selbstverständlich. Bereits meine Mutter wollte hier ein Waisenhaus gründen. Mit Albert Schweitzer wurde der Wunsch umgesetzt. Das Erbe, den gesamten Grundbesitz, habe ich in eine Stiftung eingebracht. Nun steht hier ein Wohnhaus für eine Albert-Schweitzer-Familie, Kinder spielen auf der ehemaligen Obstwiese – herrlich!“
Frau Dr. Kerb brachte ihren gesamten Grundbesitz in eine Stiftung unter unserem Dach ein und legte den Grundstein für ein neues Kinderdorfhaus in Neubeuern. Wir danken ihr dafür von Herzen und gedenken sie in Ehren.
Dr. Ruth Kerb (Ϯ)